Anträge beim Hamburger Stabilisierungsfonds können seit dem 16.11.2021 nicht mehr gestellt werden!
Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds dient der Abmilderung wirtschaftlicher Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf mittelständische Unternehmen der Realwirtschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg. Er stellt Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen in Form von stillen Beteiligungen und Bürgschaften bzw. Garantien zur Stärkung ihrer Kapitalbasis bereit.
Die Maßnahmen aus dem Hamburger Stabilisierungs-Fonds gelten als Ultima Ratio, wenn keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dies ist beispielweise der Fall, wenn Hausbanken nicht ohne eine Rekapitalisierung bereit sind, mittelfristig die Finanzierung des Unternehmens sicherzustellen oder Gesellschafter bzw. Gesellschafterinnen nicht in der Lage sind, eine ausreichende Rekapitalisierung darzustellen.
Als Voraussetzung müssen Unternehmen den wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben, sowie in den letzten beiden bereits bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:
a) eine Bilanzsumme in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 43 Millionen Euro,
b) Umsatzerlöse in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro,
c) mehr als 50 Beschäftigte und höchstens 249 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt.
Nach der erfolgreichen Anfrage kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden, der von der IFB Innovationsstarter GmbH im Einvernehmen mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie der Finanzbehörde geprüft und einer Entscheidung zugeführt wird. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Förderung und die Details des Antragsverfahren sind den folgenden Internetseiten zu entnehmen, beachten Sie dabei bitte insbesondere das Produktmerkblatt sowie die FAQs.